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Sie befinden sich auf der Startseite des elektronischen Systems zur Meldung von Rechtsverletzungen der Woolworth Polska sp. z o.o.
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Wir haben die Kanzlei PARK | Wirtschaftsstrafrecht., dort Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers, mit der Einrichtung und dem Betrieb dieses Hinweisgebersystems sowie mit der Funktion der befugten Stelle zur Entgegennahme von Hinweisen beauftragt. Da das Gesetz vorsieht, dass die Aufklärung eines Hinweises nach dem polnischen Gesetzes vom 14. Juni 2024 über den Schutz von Hinweisgebern (Gesetz über den Schutz von Hinweisgebern) durch eine interne Vertrauensperson erfolgen muss, haben wir eine Mitarbeitende als diese Vertrauensperson benannt.
Über diese befugte Stelle können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Compliance-Verstöße, insbesondere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, erhalten.
Hinweise zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten können Sie über den elektronischen Meldekanal der Woolworth GmbH abgeben. Diesen erreichen Sie über den hier hinterlegten Link.
Die Meldungen können u. a. von den folgenden Personen, die eine Verbindung zu Woolworth Polska sp. z o.o. haben, abgegeben werden: Arbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer, Geschäftspartner, Praktikant, Auszubildender und andere in Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern genannte Personen.
Die Meldungen können u. a. von den folgenden Personen, die eine Verbindung zu Woolworth Polska sp. z o.o. haben, abgegeben werden: Arbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer, Geschäftspartner, Praktikant, Auszubildender und andere in Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern genannte Personen.
Eine Meldung kann auch von einer Person abgegeben werden, die vor der Begründung oder nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder eines anderen Rechtsverhältnisses, das die Grundlage für die Erbringung von Arbeiten oder Dienstleistungen oder die Ausübung von Funktionen bei Woolworth Polska sp. z o.o. bildet, Informationen über einen Gesetzesverstoß erhalten hat.
Wenn Sie einen Hinweis über unser Hinweisgebersystem abgeben, geht dieser direkt und ausschließlich bei der befugten Stelle ein. Die von Ihnen bei der befugten Stelle abgegebenen Meldungen nach dem polnischen Hinweisgeberschutzgesetz werden durch diese an die internen Vertrauenspersonen zum Zwecke der Dokumentation und Aufklärung weitergeleitet.
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht für allgemeine Kundenbeschwerden und -anfragen gedacht ist. Bitte benutzen Sie hierfür unser entsprechendes Kontaktformular: Link
Wie das System Sie schützt:
- Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der von der Meldung betroffenen Personen, d.h. vor allem die der hinweisgebenden Person.
- Ihre Meldung wird, wenn Sie das wünschen, völlig anonym aufgenommen.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
- In dem Login-Bereich können Sie den Bearbeitungsstatus ihrer Meldung verfolgen und mit Herrn Dr. Eggers Kontakt halten.
Zu welchem Thema wollen Sie eine Meldung machen?
Diese Meldestelle gilt für Zuwiderhandlungen gem. Art. 3 Abs. 1 des polnischen Gesetzes zur Meldung von Rechtsverletzungen und für Verstöße gegen unternehmensinterne Richtlinien (Art. 3 Abs. 2 des polnischen Gesetzes zur Meldung von Rechtsverletzungen). Wählen Sie bitte entweder „Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 des polnischen Gesetzes zur Meldung von Rechtsverletzungen“ oder "Verstöße gegen interne Unternehmensrichtlinien".
Sollte Ihre Meldung nicht unter eine diese Kategorien fallen und sollte demnach ein anderer Ansprechpartner für Ihren Fall zuständig sein, erhalten Sie auf vertraulichem Wege eine Rückmeldung.
Externe Meldungen
Die Möglichkeit, eine Meldung über die Meldeplattform der Woolworth Polska sp. z o.o. zu übermitteln, schließt nicht die Möglichkeit aus, eine externe Meldung an den polnischen Ombudsmann oder eine öffentliche Behörde zu senden. Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern im Abschnitt über externe Meldungen werden ab dem 25. Dezember 2024 in Kraft treten.